ABC der Fachbegriffe

Im Begriffswirrwarr des Sachverständigen- und Versicherungsjargons durchzublicken ist nicht ganz so einfach. Um es Ihnen ein wenig leichter zu machen, werden auf dieser Seite ein paar häufig zu findende Begriffe erklärt.

A
Altschäden

B
Bagatellschäden

M
merkantile Wertminderung

R
Reparaturkostenbestätigung
Restwert

T
technische Wertminderung
Totalschaden
Totalschaden, wirtschaftlicher

V
Vorschäden

W
Wertminderung, merkantile
Wertminderung, technische
Wiederbeschaffungsdauer
Wiederbeschaffungswert
wirtschaftlicher Totalschaden


Altschäden

Hierunter versteht man Schäden, die vor dem aktuellen Unfall bereits am Fahrzeug vorhanden waren, bisher aber noch nicht oder nur teilweise behoben worden sind.

Bagatellschäden

Schäden bis ca. 750,- Euro. Liegt allerdings nur dann vor, wenn davon auszugehen ist, dass der Schaden nicht zu einer Einschränkung der Kaufwilligkeit potentieller Fahrzeugkäufer führt.

merkantile Wertminderung

…ist die Minderung des Fahrzeugwertes durch niedrigeren Wiederverkaufswert trotz fachgerechter Mängelbeseitigung, weil versteckte Mängel nicht ausgeschlossen werden können.

technische Wertminderung

…ist die Minderung des Fahrzeugwertes durch nicht oder nur unvollständig behobene Schäden.

Reparaturkostenbestätigung

Für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung kann von der Versicherung ein Nachweis einer fach- und sachgerecht ausgeführten Reparatur verlangt werden. Dieser kann durch einen Sachverständigen erbracht werden.

Restwert

…ist der aktuelle lokale Marktwert des Fahrzeuges im Unfallzustand bei einem seriösen Händler. Der Restwert in einem Gutachten spiegelt nicht den maximal erzielbaren Wert sondern einen Durchschnittswert wieder.

Totalschaden

…liegt vor, wenn entweder eine Reparatur des Fahrzeuges aus technischen Gründen nicht möglich, für den Geschädigten nicht zumutbar oder unwirtschaftlich ist.

wirtschaftlicher Totalschaden

…wenn die Reparaturkosten gleich oder höher sind als der Wiederbeschaffungswert.

Vorschäden

…sind Schäden, die vor dem aktuellen Schadensfall bereits aufgetreten und sach- und fachgerecht beseitigt worden sind.

Wiederbeschaffungsdauer

…ist die Zeit in Kalendertagen, die man benötigt, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen (in der Regel 10-14 Tage).

Wiederbeschaffungswert

…ist der aktuelle lokale Marktwert des Fahrzeuges vor dem Unfall bei einem seriösen Händler.

Classic Data

Classic Data Kurzbewertung  € 150,00.-
Lediglich zur Einstufung bei dem Versicherer geeignet.
Die Kurztaxierung beinhaltet, ein Auftragsblatt die Classic Data Urkunde und 4-6 Lichtbilder
Für Fahrzeuge deren Wert im Zustand Note 1 (der Zustand des zu bewertenden Fahrzeuges ist nicht ausschlaggebend) nach Classic Data nicht über € 100.000,00.- liegt
 
Erweiterte Kurzbewertung  € 220,00.- Werden zwei Werte in der Bewertung ausgewiesen belaufen die die Kosten auf € 270,00.-
Gegenüber der reinen Kurztaxierung sind in dieser Form der Bewertung Ein Datenblatt des zu bewertenden Fahrzeugs sowie 6-8 Lichtbilder enthalten.
Diese Bewertung wird benötigt bei
US Fahrzeugen, Vorkriegsfahrzeugen, Sonderumbauten Rallye und Sportfahrzeugen alles was kein Standard ist.
Für Fahrzeuge deren Wert im Zustand 1 (der Zustand des zu bewertenden Fahrzeuges ist nicht ausschlaggebend) nach Classic Data nicht über € 100.000,00.- liegt
 
Standard Bewertung ab €  350,00.- bis  € 350.000,- Fahrzeugwert darüber 0,1% des Fahrzeugwertes
Diese Bewertung beinhaltet neben dem Auftrag eine genaue Fahrzeug Befundung. Die Zustandsnoten werden nach Baugruppen geprüft und aufgelistet. Soweit vorhanden wird die Historie aufgelistet und eine genaue Modellbeschreibung im Gutachten festgehalten und mindestens 6 Lichtbilder
Für Fahrzeuge deren Wert im Zustand 1 (der Zustand des zu bewertenden Fahrzeuges ist nicht ausschlaggebend) nach Classic Data über € 100.000,00.- liegt
 
Wiederherstellungswert € 80,00.- (ab Erweiterter Kurzbewertung möglich)
Bei einigen Fahrzeugen ist der in den Aufbau investierte Aufwand höher als der Marktwert wiederspiegelt. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit einen „Wiederherstellungswert“ festzusetzen. Dieser Wert spiegelt den tatsächlichen Aufwand welcher bei der Restauration aufgewendet wurde wieder.
Hierfür werden alle währen dem Aufbau angefallenen Kosten (auch Eigenleistung) welche mit Belegen belegt werden können aufgelistet.